Zuerst nehmen Sie mir uns als den verantwortlichen Leadermanagern direkten Kontakt auf, per Telefon, Email oder ganz persönlich. Wir verabreden einen Termin und sprechen miteinander darüber, was Sie vorhaben. Um Ihnen einen ersten Überblick zu ermöglichen, habe ich auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Entsprechend den Auswahlkriterien für Vorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen- Anhalt 2007 bis 2013 (EPLR) haben solche Vorhaben erste Priorität, die der Umsetzung von Leader-Konzepten dienen.
Alle Förderanträge müssen bis zum 31. März des jeweiligen Jahres beim ALFF in Halberstadt abgegeben werden. Vorher aber müssen Sie uns Ihre Projektidee mitteilen. Dazu verwenden Sie bitte den im Anhang stehenden Projektsteckbrief.
Für den Projektsteckbrief bitten wir Sie, folgende Fragen schriftlich zu beantworten. Bitte nutzen Sie dazu ausschließlich unseren dafür vorbereiteten Projektsteckbrief. Sie finden ihn weiter unten auf dieser Seite zum Download:
Die lokalen Aktionsgruppe (LAG) stellt jedes Jahr im März eine Prioritätsliste der Maßnahmen auf, die in dem Kalenderjahr realisiert werden können. Die LAG Rund um den Huy wird sich auch mit Ihrem Projekt befassen und in ihre Prioritätenliste aufnehmen. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.
Aus dem Bereich der Landentwicklung sollen solche Projekte realisiert bzw. gefördert werden, die in die Förderbereiche C "Infrastruktur", D "Dorferneuerung und Diversifizierung" und E "Dorfentwicklung und ländlicher Tourismus" der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE) fallen. Eine Förderung aus dem Förderbereich E kommt nur in Frage, wenn eine Förderung aus dem Förderbereich D nicht möglich ist.
Vorhaben und Projekte zur Umsetzung zertifizierter Leitprojekte aus dem ILEK Harz werden mit einem weiteren Förderbonus von 5 % prämiert, so dass sich mit dem 5 % Bonus aus Leader für jedes geförderte Projekt eine Erhöhung der Förderung um 10 % ergeben kann. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Jörger vom Landkreis Harz.
Möglicherweise gibt es auch noch weitere Fördermöglichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, diese zu finden. Anschließend helfen wir Ihnen, den formellen Förderantrag auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen beizufügen. Diesen Antrag legen Sie zuerst uns vor. Bitte reichen Sie ihn nicht direkt beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ein. Erst wenn er bei uns vollständig vorliegt, kann er dem Amt gegeben werden.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Projektsteckbrief Huy.doc | 361 KB |
| Förderantrag D und E-Stand 13.06.2008.doc | 203.5 KB |
| De-minimis-Hinweise.doc | 22 KB |
| Stammdatenbogen 2010_SD_Merkblatt.pdf | 82.43 KB |
| Stammdatenbogen_2010.pdf | 91.29 KB |
| ST10_SD_Allg_Angaben.pdf | 70.87 KB |
| ST10_SD_Bankverbindung.pdf | 60.56 KB |
| ST10_SD_Betriebsstaetten.pdf | 70.48 KB |
| ST10_SD_Gesellschafter.pdf | 65.56 KB |
| Richtlinie_RELE.pdf | 96.88 KB |
| Merkblatt_Kooperationsprojekte_Stand_270110 .doc | 74 KB |
| Letter of intent.doc | 25 KB |