Beratung und Antragstellung

Zuerst nehmen Sie mir uns als den verantwortlichen Leadermanagern direkten Kontakt auf, per Telefon, Email oder ganz persönlich. Wir verabreden einen Termin und sprechen miteinander darüber, was Sie vorhaben. Um Ihnen einen ersten Überblick zu ermöglichen, habe ich auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengestellt:  

Entsprechend den Auswahlkriterien für Vorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen- Anhalt 2007 bis 2013 (EPLR) haben solche Vorhaben erste Priorität, die der Umsetzung von Leader-Konzepten dienen.  

Alle Förderanträge müssen bis zum 31. März des jeweiligen Jahres beim ALFF in Halberstadt abgegeben werden. Vorher aber müssen Sie uns Ihre Projektidee mitteilen. Dazu verwenden Sie bitte den im Anhang stehenden Projektsteckbrief.  

Für den Projektsteckbrief bitten wir Sie, folgende Fragen schriftlich zu beantworten. Bitte nutzen Sie dazu ausschließlich unseren dafür vorbereiteten Projektsteckbrief. Sie finden ihn weiter unten auf dieser Seite zum Download:

  1. Bezeichnung der Projektidee: Genauer Titel?
  2. Trägerschaft: Wer ist der verantwortliche Projektträger? Wer ist an dem Projekt noch beteiligt (= Projektteam)?
  3. Für jedes Projekt muss eine Art Geschäftsplan aufgestellt werden: Beginnen sollten Sie mit der genauen Beschreibung der Projektidee und des Nutzens Ihres Projektes für Sie und die Region. Wo soll die Maßnahme umgesetzt werden? Worin besteht der nachhaltige Nutzen: ökonomisch, ökologisch, sozial? Handelt es noch um eine Projektidee oder haben Sie schon genauere Vorarbeiten geleistet?
  4. Danach sollten Sie auf Ihre schulische und berufliche Ausbildung eingehen und warum Sie meinen, das Projekt auch erfolgreich umsetzen zu können. Neben der Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen müssen Sie auch darstellen, wer Ihre Konkurrenten sind und was sie von Ihnen unterscheidet. Ganz wichtig: Welche Ziele haben Sie sich für und mit Ihrem Projekt gesetzt und wie wollen Sie diese erreichen?
  5. Jedem Projekt muss ein detaillierter Terminplan mit Arbeitspaketen, klaren Zeitvorgaben und messbaren Erfolgsmerkmalen beiliegen.
  6. Ein konkreter Investitionsplan muss erstellt werden, der im Ergebnis den Kapitalbedarf ermittelt. Was kostet die Maßnahme insgesamt? Wer wird die ggf. notwenige nationale Kofinanzierung übernehmen (Landkreis, Gemeinde(n), VG)? Wer trägt den Eigenanteil?
  7. Eine Rentabilitätsvorausschau sollte Auskunft darüber geben, wie Sie Umsatz und Ertrag planen und nach Ermittlung des Jahresüberschusses auch die Tilgung berücksichtigen. Um die Liquidität zu sichern, sollte auch ein detaillierter Liquiditätsplan erstellt werden. Er sollte auch Aussagen zum Eigen- und Fremdkapitaleinsatz enthalten, den Sie dann mit Ihrer Hausbank besprechen.
  8. Beschreibung des Bauvorhabens: Sie benötigen für die spätere Antragstellung alle Unterlagen und Genehmigungen, die auch für einen Bauantrag notwendig sind. Grundlage für alle Kostenberechnungen ist die DIN 276 (3. Ebene). Bei kleineren Vorhaben müssen Sie für jedes Gewerk drei Angebote einholen.

Die lokalen Aktionsgruppe (LAG) stellt jedes Jahr im März eine Prioritätsliste der Maßnahmen auf, die in dem Kalenderjahr realisiert werden können. Die LAG Rund um den Huy wird sich auch mit Ihrem Projekt befassen und in ihre Prioritätenliste aufnehmen. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.

Aus dem Bereich der Landentwicklung sollen solche Projekte realisiert bzw. gefördert werden, die in die Förderbereiche C "Infrastruktur", D "Dorferneuerung und Diversifizierung" und E "Dorfentwicklung und ländlicher Tourismus" der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE) fallen. Eine Förderung aus dem Förderbereich E kommt nur in Frage, wenn eine Förderung aus dem Förderbereich D nicht möglich ist.  

Vorhaben und Projekte zur Umsetzung zertifizierter Leitprojekte aus dem ILEK Harz werden mit einem weiteren Förderbonus von 5 % prämiert, so dass sich mit dem 5 % Bonus aus Leader für jedes geförderte Projekt eine Erhöhung der Förderung um 10 % ergeben kann. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Jörger vom Landkreis Harz.

Möglicherweise gibt es auch noch weitere Fördermöglichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, diese zu finden. Anschließend helfen wir Ihnen, den formellen Förderantrag auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen beizufügen. Diesen Antrag legen Sie zuerst uns vor. Bitte reichen Sie ihn nicht direkt beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ein. Erst wenn er bei uns vollständig vorliegt, kann er dem Amt gegeben werden.

 

AnhangGröße
Projektsteckbrief Huy.doc361 KB
Förderantrag D und E-Stand 13.06.2008.doc203.5 KB
De-minimis-Hinweise.doc22 KB
Stammdatenbogen 2010_SD_Merkblatt.pdf82.43 KB
Stammdatenbogen_2010.pdf91.29 KB
ST10_SD_Allg_Angaben.pdf70.87 KB
ST10_SD_Bankverbindung.pdf60.56 KB
ST10_SD_Betriebsstaetten.pdf70.48 KB
ST10_SD_Gesellschafter.pdf65.56 KB
Richtlinie_RELE.pdf96.88 KB
Merkblatt_Kooperationsprojekte_Stand_270110 .doc74 KB
Letter of intent.doc25 KB